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Clemens Maximilian Schneegans

Kanzlei Kühn & Hudak
Rechtsratgeber

Anpassungspflichten bei Arbeitsverträgen ab August 2022

Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bedeutet einen Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans erläutert die neue Rechtslage und zeigt auf, welche Änderungen zu berücksichtigen sind.

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