Susanne Freitag, fotodesignfreitagSeit dem 1- Juli gilt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Bielefelder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Stückmann.









