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Die sechs häufigsten Datenschutzfehler in Unternehmen

Datenschutz, Informationssicherheit und die DSGVO: Immer wieder passieren Unternehmen die gleichen Fehler und Fehlinterpretationen. Die Konsequenzen reichen von kleinen Unannehmlichkeiten für die Firma oder deren Kunden über negative Bewertungen auf Vergleichsportalen bis hin zu teuren Bußgeldern. Über welche Fallstricke viele Firmen stolpern und wie Sie es besser machen können, zeigt Marijam Özdemir, Senior Privacy Consultant bei DataGuard, in den folgenden sechs Tipps.

Cookie-Banner richtig einsetzenfaithiecannoise, iStockphoto
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BGH-Urteil zu Cookies: Was Hotels und Vermieter jetzt beachten müssen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2020 ist eindeutig: Website-Betreiber müssen die aktive Zustimmung von Internetnutzern einholen, bevor nicht notwendige Cookies verwendet werden dürfen. Der bloße Hinweis auf den Einsatz von Cookies genügt in vielen Fällen nicht mehr. Nutzer müssen das Setzen der verschiedenen Cookie-Typen nun aktiv erlauben. Welche Maßnahmen müssen jetzt ergriffen werden? David Lehnen, CEO & Gründer der Hotelsoftware RESAVIO, hat Antworten auf die dringendsten Frage.

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1.000 € Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat einer Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung 1.000 Euro Schmerzensgeld für die unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ihres früheren Arbeitgebers zugestanden. Das Unternehmen hatte keine Einwilligung der Arbeitnehmerin für diese Bildveröffentlichung eingeholt. Fehlende oder mangelhafte Einwilligungen wie in diesem Fall kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wie sieht die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus, worauf müssen Unternehmen achten und wie ist die Einwilligung zu gestalten?

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DSGVO: So sind Tischreservierungen datenschutzkonform

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung der DSGVO sorgt diese nun auch bei Tischreservierungen für Wirbel im bisherigen Prozedere. Denn sie fallen ab sofort – zumindest bei natürlichen Personen – unter das Stichwort „Datenverarbeitung” und müssen im Vorfeld per E-Mail mit einer Einwilligungserklärung des Gastes autorisiert werden. Wie kann der Gastronom Tischreservierungen zukünftig umsetzen und sowohl dem Gast als auch dem Datenschutz gerecht werden?

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Neues zur DSGVO: Änderung beim Datenschutzbeauftragten und Rekordbuße gegen Unternehmen

Besonders aus den Reihen der kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde die Kritik an der DSGVO zuletzt immer lauter. Daher hat sich der Bundesrat nun für einen neuen Entwurf mit insgesamt 154 Gesetzesänderungen ausgesprochen. Aber was genau soll durch die Anpassungen rund um die aktuelle DSGVO verändert werden und wie wirken sich die Veränderungen auf die betroffenen Unternehmen aus?

Haftung der Verantwortlichen bei Verstößen gegen DSGVO und BDSGerhui1979, iStockphoto
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Persönliche Haftungsrisiken bei Verstößen gegen die DSGVO

Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.

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