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Arbeitsmarktzulassung

Gary Barnes, Pexels
Personalplanung

Arbeitsgenehmigungen für Ferienjobs und Praktika nun digital verfügbar

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre eServices im Bereich der Arbeitsmarktzulassung deutlich erweitert. Seit dem 18. Juli 2024 können Anträge für Ferienbeschäftigungen gemäß § 14 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) sowie für Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV vollständig digital eingereicht werden. Diese Digitalisierung soll den Prozess für Arbeitgeber und Studierende vereinfachen und beschleunigen.

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