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BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Management

BGN-Sicherheitstipp: Arbeitsschutz-Schulungen für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Brandschutz, Hygiene, Ergonomie und vieles mehr – die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jetzt ein Aus- und Fortbildungsprogramm 2026 veröffentlicht. Diese Schulungen gibt’s für BGN-Mitgliedsbetriebe bis 50 Mitarbeiter online oder als ganz- und halbtägige, regionale Präsenzveranstaltungen, aber immer ohne Zugangsgebühren.

Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock
Recht & Finanzen

DGUV Vorschrift 2: Unklarheit bei neuen Vorschriften für Arbeitsschutz

Die DGUV hat ihre Vorschrift 2 schon im letzten Jahr überarbeitet. Für das Gastgewerbe sind darin neue Regeln bei Betreuung, Dokumentation und Zuständigkeiten relevant. Noch offen ist, wie die BGN diese Änderungen konkret umsetzt.

Management

BGN-Sicherheitstipp: Digitale Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe

Die BGN bietet im Extranet eine digitale Gefährdungsbeurteilung für Gastgewerbebetriebe bis 50 Mitarbeitende, die papierlos, praxisnah und mit branchenspezifischem Musterkatalog durchgeführt werden kann. Sie erleichtert die gesetzliche Pflicht, bindet Fachkräfte ein, ermöglicht PDF-Exporte und trägt so zu mehr Sicherheit, Effizienz und Motivation im Betrieb bei.

drazen_bajer, Pixabay
Management

Sicherheitstipp Brandschutz: Checkliste „Schutz vor Elektrobrand“

Ein beschädigtes Kabel, wacklige Kontakte, schlechte Anschlüsse – es kann schnell brenzlig werden, wenn Elektroinstallationen und elektrische Betriebsmittel nicht in einwandfreiem Zustand sind. Die vermeintlichen Kleinigkeiten bleiben häufig unbemerkt, sind aber die Ursache der meisten Elektrobrände. Die BGN gibt Unternehmern nun einen Leitfaden an die Hand, wie man Elektrobrände verhindern kann.

Edward Howell, Unsplash
Personalplanung

Arbeitsunfall: Wer danach den Lohn zahlt

Grundsätzlich hat jeder, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiter bezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt. Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist?

Jonas-Augustin, Pixabay
Management

BGN-Sicherheitstipp: Alarmieren und Evakuieren

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen sich alle sofort sicher und schnell aus aus dem gefährdeten Bereich entfernen. Jeder muss einen Alarm mitbekommen und wissen, was er jetzt zu tun hat. Wie das zu bewerkstelligen ist, darüber sollte sich jeder Arbeitgeber beizeiten Gedanken machen. Denn wenn der Alarm schrillt, ist es dafür längst zu spät.

Jandira Sonnendeck, Unsplash
Management

Feuerlöscher im Betrieb – wie viele und welche?

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im Anfangsstadium können mit ihnen gelöscht werden – wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hilfreiche Tipps und ein Rechner ermittelt die nötige Anzahl.

Mikhail Nilov, Pexels
Management

Checkliste Arbeitsschutzmanagement – Gütesiegel Arbeitsschutz ist auch gut fürs Image

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb wollen organisiert und gemanagt sein. Und zwar mit System, sonst wird das in der Regel nichts, wie die Erfahrung zeigt. Vorgaben müssen kommuniziert, Ziele formuliert und Zuständigkeiten geklärt und festgelegt werden. Wo notwendig, müssen Mitarbeiter ausgebildet und qualifiziert werden. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) versprechen dabei den größten Nutzen.

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