DSGVO – Fehlerquellen im Unternehmen
Für Unternehmen des Gastgewerbes ist es zwingend erforderlich, die Unternehmensabläufe und somit die Datenschutzmaßnahmen an die DSGVO anzupassen.
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Für Unternehmen des Gastgewerbes ist es zwingend erforderlich, die Unternehmensabläufe und somit die Datenschutzmaßnahmen an die DSGVO anzupassen.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht teils erhebliche Bußgelder und Sanktionen vor, bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind sogar Haftstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen.
Andrea Piacquadio, PexelsDem internen Datenschutzbeauftragten obliegt eine hohe Verantwortung, berät er doch das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten und prüft die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Wichtig ist, dass es für diese Person zu keinen Interessenskonflikten durch andere Aufgaben im Unternehmen kommt. Genau hier lag das Problem bei einem Berliner E-Commerce-Unternehmen.
Burst, UnsplashDer sogenannte Cookie-Banner ist mittlerweile Standard auf den Webseiten – aber wie muss er aufgebaut sein, damit keine Abmahnungen ins Haus flattern? Informationen zu Aufbau, Funktion und Einsatz der Cookie-Banner.
Cookie-Einwilligungen auf Webseiten stellen rechtlich bereits seit Längerem ein heikles Thema dar. Aber was hat es mit den Cookies auf sich und welche Vorteile bieten Consent-Management-Lösungen?
Nach der DSGVO und dem BDSG sind alle Unternehmen betroffen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Ohne einen effektiven und professionellen Datenschutz birgt die rasant anwachsende Digitalisierung ein nahezu unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko für Kunden, Partner und Mitarbeiter. Der Unternehmer muss durch Transparenz und Risikominimierung in der Datenverarbeitung Vertrauen in den eigenen Betrieb schaffen und sich so dauerhaft absichern.
Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als „natürliche Personen“ – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Haftungsfragen und das Recht auf Schadensersatz sind in Artikel 82 DSGVO geregelt.
Das Datenschutz-Risiko sollte in allen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie konkret analysiert und durch optimiertes Datenschutzmanagement minimiert werden.
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