mohamed_hassan | PixabayRechtsratgeber
Datenschutz im Marketing
Die Uhr tickt: Ab dem 25. Mai 2018 sehen sich sämtliche Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern arbeiten, zur Anwendung der Vorschriften der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gezwungen. Während viele Betriebe aufgrund der strengen Vorschriften und der ablaufenden Schonfrist ins Schwitzen geraten, bringt die DSGVO jedoch auch Erleichterungen mit sich: Und zwar im Bereich des Marketings.
