merhanhaval22, PixabayVon EU-Taxonomie bis LkSG, CSRD und CSDDD – Sorgfaltspflichten im Fokus
Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung, auf europäischer und nationaler Ebene die Einhaltung umfassender Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Häufig fehlt das Ineinandergreifen der Regulierungen: Anwendungszeitpunkte, Inhalte und Zielgruppen variieren, aufeinander verwiesen wird trotzdem häufig. Insbesondere durch die Betrachtung der Liefer- und Wertschöpfungsketten sind auch indirekt betroffene Unternehmen involviert, die gegenüber Geschäftspartnern die Einhaltung von Sorgfaltspflichten bestätigen müssen. Während das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konkrete Anforderungen stellt, ergänzen die Taxonomie-Verordnung und die CSRD diese Pflichten um Mindestschutz und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

