iMin Technology, PexelsMeldepflicht ab 2025 für Kassen: Ausfüllhilfe soll Betrieben Weg durch Bürokratie-Dschungel zeigen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine verschärfte Meldepflicht für Kassensysteme in der Gastronomie und im Einzelhandel. Betriebe müssen ihre elektronischen Kassensysteme samt Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) dem Finanzamt melden. Dies stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, insbesondere was die korrekte und fristgerechte Erfassung der Daten betrifft. Um den Meldeprozess zu erleichtern, hat das
Bundesfinanzministerium eine detaillierte Ausfüllanleitung veröffentlicht, die Betriebe Schritt für Schritt durch die Registrierung führt.






