Suche

Darf der Krankgeschriebene früher wiederkommen oder nicht?

Wie geht man als Unternehmer mit einem Mitarbeiter um, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat, aber trotzdem arbeiten möchte?

Der „gelbe Schein“, den ein Mitarbeiter vorlegt, ist bei Arbeitgebern ähnlich beliebt wie Rückenschmerzen oder eine Steuerprüfung. Eine Krankmeldung zieht häufig einiges an Organisation und Improvisation nach sich, auf die man gerne verzichten könnte.

Es gibt allerdings den – wenn auch seltenen Fall -, dass ein Mitarbeiter vor Ablauf der angenommenen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten möchte. Was dann? Es kursieren teils sonderliche Annahmen, vor allen Dingen im Internet, dass man sich erst „durch den Arzt gesundschreiben lassen müsse“ oder man ansonsten nicht versichert sei.

(Foto: © Alexander Raths – fotolia.com)

Dies ist ziemlicher Unsinn, der sich durch Lektüre des Vordrucks „Gelber Schein“ schnell entlarven lässt. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautet der relevante Passus, aus dem die Antwort hergeleitet werden kann „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“.

Partner aus dem HORECA Scout
Gastro-MIS GmbH
LINA TeamCloud ist die All-in-one-Softwareplattform für deinen Gastro-Betrieb – von Kasse über Küche bis Kassenbuch. Smart, effizient, einfach.

Das bedeutet, dass die Krankheitsmeldung eine Art Prognoseentscheidung des ausstellenden Arztes ist. Es ist aber kein Arbeitsverbot. Der Arzt nimmt aufgrund der Untersuchung an, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich so und so lange arbeitsunfähig sein wird. Da aber selbst Ärzte nicht immer wissen, was morgen sein wird und wie sich Krankheiten entwickeln, eröffnet die „Voraussichtlichkeit“ einen gewissen Spielraum für einen früheren Wiedereinstieg. Versicherungsrechtlich ist das unproblematisch. Es gibt auch keine Hinweis- oder Anfragepflicht bei Krankenkassen oder Ärzten – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Was bedeutet das für die Praxis? Fälle, in denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter früher als „voraussichtlich“ wieder am Arbeitsplatz erscheinen und von sich aus arbeiten wollen, dürften die Ausnahmen bleiben. Wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter aber aus freien Stücken trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten möchte, darf er dies tun. Die Betonung liegt darauf, dass der Arbeitnehmer auf die Idee kommt, vorzeitig wieder zu arbeiten, und nicht der Arbeitgeber. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber auf die Entscheidung Einfluss genommen hat, könnte der Schuss dann nach hinten losgehen, wenn es in dieser Zeit zu einem Arbeitsunfall und damit Versicherungsfall kommen sollte.

Lesen Sie auch
Personalführung
Trinkgeld als Führungsinstrument: Wie Fairness Mitarbeiter motiviert und bindet

Zum guten Schluss: Nach der Wiederaufnahme der Arbeit muss selbstverständlich Gehalt gezahlt werden, die Entgeltfortzahlung entfällt. Zumindest umlageversicherte Betriebe, die von der Krankenkasse eine Erstattung der Entgeltfortzahlung erhalten, sollten dies unbedingt der Krankenversicherung melden!

Weitere Artikel zum Thema

Dan Smedley, Unsplash
Trinkgeld ist mehr als eine nette Geste und ein Bonus für guten Service: Bewusst eingesetzt kann es tatsächlich zum wirksamen Führungsinstrument werden. Davon ist Gabriele Henkel, systemische Organisationsberaterin und Wachstumsbegleiterin bei Henkel + Henkel in[...]
Dan Smedley, Unsplash
IST-Dozentin Anna Wiesler (IST)
Wie kann Digitalisierung den Hotelalltag erleichtern und Fachkräfte entlasten? Antworten gibt IST-Dozentin Anna Wiesler im kostenfreien Webinar am 6. Oktober. Auf dem Programm stehen praxisnahe Beispiele rund um Gästekommunikation, Restaurant, Küche und Backoffice – inklusive[...]
IST-Dozentin Anna Wiesler (IST)
Franziska Ehret
Alkohol gehört in der Gastronomie nicht nur auf die Karte, sondern oft auch für das Team zum Alltag. Zwischen Gästetrubel, Zeitdruck und emotionaler Daueranspannung wird der Griff zum Glas für viele zum täglichen Begleiter. Franziska[...]
Franziska Ehret
Gary Barnes, Pexels
Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen müssen auch bei bestehenden Sprachbarrieren von allen Mitarbeitenden verstanden werden. Die BGN gibt auf einer neuen Themenseite ihrer Website Tipps zur Unterweisung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte, zur Integration sowie zur Überwindung von[...]
Gary Barnes, Pexels
geralt, Pixabay
Wie es aussieht, wird 2025 ein überdurchschnittlich warmer Sommer. Darin zumindest sind sich die „Wetterfrösche“ einig. Und wenn die Temperaturen an heißen Tagen auch am Arbeitsplatz auf sommerliche Werte steigen, lauten die ersten drei Regeln:[...]
geralt, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.