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Benachteiligung von elektrischen Händetrocknern hat ein Ende

Mit der Bekanntgabe der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hat die Benachteiligung elektrischer Händetrockner ein Ende. Demnach wurde der Passus, der Arbeitgebern empfahl, Händetrockner bis auf Weiteres abzuschalten, gestrichen.
Massimo Merlini | iStockphotoMassimo Merlini | iStockphoto
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„Wir begrüßen die Überarbeitung der Verordnung und sehen uns in unserer Kritik an dem faktischen Verbot elektrischer Händetrockner der vergangenen neun Monate bestätigt“, sagt Roman Gorovoy, Geschäftsführer von ELECTROSTAR/starmix und Gründungsmitglied der electric Handdryer Association (eHA). Nun gilt es, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen und endlich einen tatsachenbasierten Dialog beim Thema Handhygiene zu etablieren“.

Europaweit war Deutschland der Staat, der die Nutzung von elektrischen Händetrocknern am striktesten reglementiert bzw. de facto verboten hatte. „Die Verordnung entbehrte jeglicher wissenschaftlichen Grundlage und hat eine ganze Branche mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwer verunsichert“, sagt Roman Gorovoy. „Die Gesundheit der Menschen steht für uns alle immer an erster Stelle. Corona-Schutzmaßnahmen müssen jedoch zu jeder Zeit wissenschaftlich begründet und auf dem Fundament von Fakten erfolgen – nur dann werden sie zu Akzeptanz und Erfolg führen.“

Mit der nun erfolgten Rücknahme der Regelung befindet sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einklang mit unabhängigen Empfehlungen von Gesundheitsinstitutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Johns-Hopkins-Universität, die die Unbedenklichkeit von elektrischen Händetrocknern bestätigen. ELECTROSTAR/starmix und die eHA hatten sich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dafür eingesetzt, das überstürzte Verbot aus dem vergangenen August der Faktenlage anzupassen.

Es muss nun darum gehen, einen echten Dialog beim Thema Handhygiene zu etablieren. Sämtliche Ergebnisse aus der Wissenschaft zeigen, dass ausgiebiges Händewaschen und vollständige Trocknung über die Hygiene und damit den Schutz von Menschen entscheiden. Auch mit Blick auf die Verbreitung von Aerosolen gibt es keine wissenschaftlichen Belege für eine Gefährdung oder für Unterschiede zwischen elektrischen Händetrocknern und Papiertrocknern.

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„Wir erwarten, dass Entscheidungen solcher Tragweite nicht einfach auf Verdacht gefällt werden, ohne Fachexperten miteinzubeziehen“, sagt Gorovoy. Dies schade dem Ansehen des Wirtschaftsstandorts Deutschland und gehe zulasten der vielen mittelständisch geprägten Unternehmen. Allein bei ELECTROSTAR/starmix als einer der Marktführer beliefen sich die Umsatzrückgänge infolge der Arbeitsschutzregel im Segment der Händetrockner auf bis zu 50 Prozent.

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