Suche

Wer den Lohn zahlt nach dem Arbeitsunfall

Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn zunächst und bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Doch was passiert danach? Die BGN hat diese Informationen zusammengefasst.
andresr | iStockphotoandresr | iStockphoto
Anzeige

Nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von vier Wochen herrscht Anspruch auf eine Weiterzahlung des Gehaltes nach Arbeitsunfähigkeit von bis zu 6 Wochen. Geregelt ist das im „Entgeltfortzahlungsgesetz“ und gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt.

Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist? Dann übernimmt nach einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung, also die BGN. Sie zahlt das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse. Das ist rationeller.

Weitere Informationen zu Geldleistungen auf der Webseite der BGN

Weitere Artikel zum Thema

BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Brandschutz, Hygiene, Ergonomie und vieles mehr – die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jetzt ein Aus- und Fortbildungsprogramm 2026 veröffentlicht. Diese Schulungen gibt’s für BGN-Mitgliedsbetriebe bis 50 Mitarbeiter online oder als ganz- und halbtägige,[...]
BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock
Die DGUV hat ihre Vorschrift 2 schon im letzten Jahr überarbeitet. Für das Gastgewerbe sind darin neue Regeln bei Betreuung, Dokumentation und Zuständigkeiten relevant. Noch offen ist, wie die BGN diese Änderungen konkret umsetzt.[...]
Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock
Keine Bildrechte?
Die BGN bietet im Extranet eine digitale Gefährdungsbeurteilung für Gastgewerbebetriebe bis 50 Mitarbeitende, die papierlos, praxisnah und mit branchenspezifischem Musterkatalog durchgeführt werden kann. Sie erleichtert die gesetzliche Pflicht, bindet Fachkräfte ein, ermöglicht PDF-Exporte und trägt[...]
Keine Bildrechte?
drazen_bajer, Pixabay
Ein beschädigtes Kabel, wacklige Kontakte, schlechte Anschlüsse – es kann schnell brenzlig werden, wenn Elektroinstallationen und elektrische Betriebsmittel nicht in einwandfreiem Zustand sind. Die vermeintlichen Kleinigkeiten bleiben häufig unbemerkt, sind aber die Ursache der meisten[...]
drazen_bajer, Pixabay
Edward Howell, Unsplash
Grundsätzlich hat jeder, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiter bezahlt. Das gilt auch nach einem[...]
Edward Howell, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.