Suche

Cannabis am Arbeitsplatz: Die BGN rät zu klaren Vorgaben

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz? Fakt ist: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.
Thought Catalog, UnsplashThought Catalog, Unsplash
Anzeige

Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.

Klare Regeln – schnelles Handeln

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.
Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.

Gut zu wissen

In Fragen der betrieblichen Suchtprävention steht die BGN Unternehmen und Einrichtungen mit vielfältigen Angeboten zur Seite und hat eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ der BGN im Internet eingerichtet.

Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, bietet die BGN auf ihrer Themenseite folgende Materialien an:

Partner aus dem HORECA Scout
eurodata AG
  1. Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
  2. Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
  3. Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005): Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Weitere Artikel zum Thema

Dan Smedley, Unsplash
Trinkgeld ist mehr als eine nette Geste und ein Bonus für guten Service: Bewusst eingesetzt kann es tatsächlich zum wirksamen Führungsinstrument werden. Davon ist Gabriele Henkel, systemische Organisationsberaterin und Wachstumsbegleiterin bei Henkel + Henkel in[...]
Dan Smedley, Unsplash
IST-Dozentin Anna Wiesler (IST)
Wie kann Digitalisierung den Hotelalltag erleichtern und Fachkräfte entlasten? Antworten gibt IST-Dozentin Anna Wiesler im kostenfreien Webinar am 6. Oktober. Auf dem Programm stehen praxisnahe Beispiele rund um Gästekommunikation, Restaurant, Küche und Backoffice – inklusive[...]
IST-Dozentin Anna Wiesler (IST)
Franziska Ehret
Alkohol gehört in der Gastronomie nicht nur auf die Karte, sondern oft auch für das Team zum Alltag. Zwischen Gästetrubel, Zeitdruck und emotionaler Daueranspannung wird der Griff zum Glas für viele zum täglichen Begleiter. Franziska[...]
Franziska Ehret
Gary Barnes, Pexels
Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen müssen auch bei bestehenden Sprachbarrieren von allen Mitarbeitenden verstanden werden. Die BGN gibt auf einer neuen Themenseite ihrer Website Tipps zur Unterweisung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte, zur Integration sowie zur Überwindung von[...]
Gary Barnes, Pexels
geralt, Pixabay
Wie es aussieht, wird 2025 ein überdurchschnittlich warmer Sommer. Darin zumindest sind sich die „Wetterfrösche“ einig. Und wenn die Temperaturen an heißen Tagen auch am Arbeitsplatz auf sommerliche Werte steigen, lauten die ersten drei Regeln:[...]
geralt, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.