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Arne Fleßer

Stein Rechtsanwaltgesellschaft mbH
Personalplanung

Arbeitgeber in der Pflicht: Urlaub verjährt nicht automatisch

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil höhere Anforderungen an den Beginn der Verjährungsfrist beim gesetzlichen Urlaubsanspruch aufgestellt. Arbeitgeber*innen müssen ihre Beschäftigten über ihren konkreten Urlaubsanspruch und die Verjährungsfristen belehren, andernfalls beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Rechtsanwalt Fleßer gibt dazu Praxistipps.

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