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Dr. jur. Jens Usebach

JURA.CC
Recht & Finanzen

Rechtssicherer Umgang mit anonymen Online-Bewertungen in Hotellerie und Gastronomie

Negative Bewertungen auf Plattformen wie Google, TripAdvisor oder HolidayCheck können Hoteliers und Gastronomen schwer treffen – insbesondere, wenn sie anonym abgegeben werden. Kritik an Sauberkeit, Service oder Preisen steht dann für alle sichtbar im Raum, während der Verfasser im Dunkeln bleibt. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, gegen anonyme Schmähungen oder falsche Tatsachenbehauptungen vorzugehen? Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Verleumdung?

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Schlechte Arbeitgeber-Bewertung: Meinungsfreiheit schlägt Firmeninteresse bei Online-Bewertungen

Wenn negative Online-Bewertungen Kopfzerbrechen bereiten: Eine neue Gerichtsentscheidung warnt Unternehmen davor, vorschnell zu rechtlichen Mitteln zu greifen, um anonyme Verfasser ausfindig zu machen. Sie zeigt exemplarisch, dass die Hürden für die Identifizierung eines Kritikers hoch liegen und die Meinungsfreiheit in der Regel Vorrang hat. Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber – speziell in Hotel und Gastronomie – und wie sollte man strategisch mit Online-Bewertungen umgehen?

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