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Bis zu 1408 Euro steuerfrei

Der Bundesrat hat für 2019 die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2019 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 251 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,30 Euro erhöht.
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Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2019 pro Arbeitstag nun maximal 6,40 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 7,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass.

Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen ab Januar 2019 den Nettolohn der Angestellten sehr effizient erhöhen und zwar um bis zu 1.408 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

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