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Feuerfrei dank Brandschutz

In Gastronomie und Hotellerie sind Brände eine oft existenzbedrohende Gefahr. Insbesondere die Küche, aber auch der Heizraum sowie die Speisekammer sind Orte, an denen leicht ein Feuer ausbrechen kann. Um im Notfall schnell reagieren zu können und Personen, die Anlage und die vorhandenen Ressourcen zu schützen, ist ein guter Brandschutz gemäß Brandschutzverordnung unabdingbar. Denn bereits ein Rauchmelder kann den ganzen Betrieb retten.
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Notausgänge und Rettungswege festlegen

Der Schutz von Gästen und Personal geht immer vor. Daher ist es in Deutschland Pflicht, in öffentlichen Gebäuden den Notausgang klar zu kennzeichnen. Für den Fall, dass es durch den Brand auch zu einem Stromausfall kommt, müssen die Notausgänge dennoch zu sehen sein. Dafür werden normalerweise grün-weiße Schilder, die reflektieren, über den entsprechenden Türen angebracht. Zudem ist es wichtig, dass die Türen sich jederzeit leicht öffnen lassen. Dafür eignet sich zum Beispiel ein Druckhebel. Häufig sind Notausgangstüren mit dem Alarmsystem verknüpft. Sie sollten daher im Normalfall nicht benutzt werden, um Fehlalarme zu vermeiden.

Der Fluchtweg muss stets frei sein. Das bedeutet in einem Restaurant, dass kein Tisch zu nah am Notausgang steht und dieser auch nicht durch Garderoben oder Kartons verstellt sein darf. Die gesamte Länge des Fluchtweges muss klar ausgeschildert sein. Es ist wichtig, zu verstehen, dass die eventuell in Panik geratenen Gäste und Mitarbeiter viel Platz benötigen und keinen komplizierten Anweisungen folgen können. Deshalb dürfen keine Schlüssel oder andere Mechanismen, die wertvolle Sekunden verbrauchen, ein Hindernis darstellen. Ebenso müssen gastronomische Einrichtungen einen Rettungsweg haben, der von Krankenwagen oder Feuerwehr passierbar ist. Diese müssen nah an das Gebäude heranfahren können und brauchen entsprechenden Platz. Gastronomen sollten auch darauf achten, einen Hydranten oder anderen Wasseranschluss in der Nähe zu haben. Regelmäßige Überprüfungen der Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sind Pflicht.

Mitarbeiter schulen und einen Brandschutzbeauftragten ernennen

Im Notfall sind es oft die Mitarbeiter, die zu Ansprechpartnern werden und vielleicht sogar eine Evakuierung anleiten müssen. Daher ist es umso wichtiger, regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Sicherheitsthemen wie Brandschutz durchzuführen. So wissen alle Angestellten, was im Ernstfall zu tun ist, können den Gästen helfen und alle Personen aus der Gefahrenzone in Sicherheit bringen. Immer mehr Unternehmen ernennen einen Brandschutzbeauftragten innerhalb des Personals. Diese Person ist dafür zuständig, die Brandschutz-Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem ist er oder sie stets Ansprechpartner und sorgt dafür, dass auch unter den Mitarbeitern der Brandschutz eine Selbstverständlichkeit ist.

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Vorsicht bei der Materialwahl

Bereits bei der Inneneinrichtung eines gastronomischen Betriebes beginnt der Brandschutz. Wer auf schwer entflammbare Materialien an Wand, Decke und Dekoration achtet, minimiert das Risiko eines Brandes bei Funkenflug. Besonders wichtig sind auch die Vorhänge, denn diese können, wenn sie aus Kunststoffen bestehen, schnell Feuer fangen und damit auch die Umgebung entzünden. In Deutschland gibt es verschiedene Brandschutzklassen, die in der DIN 4102 geregelt sind. Schwer entflammbare Materialien sind solche, die nicht weiterbrennen, sobald der Brandherd einmal entfernt wurde. Alle Materialien der Klasse A sind nicht brennbar und sollten nach Möglichkeit bevorzugt verwendet werden. Die Klasse B enthält schwer entflammbare, normal entflammbare und leicht entflammbare Materialien. In den meisten Fällen lässt sich ein Restaurant oder Hotel gemäß den Vorstellungen der Inneneinrichter mit nicht-brennbaren und schwer entflammbaren Materialien einrichten, ohne dabei Abstriche beim Design machen zu müssen.

Regelmäßige Wartung und Prüfung

Um die Lizenz als Gastronom zu behalten und um stets die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Brandschutz-Vorrichtungen vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden:

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  • Feuerlöschgeräte
  • Rauch- und Brandmelder
  • Rauchklappen
  • Feuerschutztüren
  • Fluchtwege

Es ist sinnvoll, für die Wartung einen externen Experten zu engagieren. Dieser stellt Zertifikate über den Zustand der Einrichtungen aus. Zum Beispiel müssen Feuerlöscher alle zwei Jahre überprüft werden und ein entsprechendes Zertifikat tragen. Auch die Funktionsfähigkeit der Rauchklappen, der Feuerschutztüren und der Rauch- und Feuermelder gehört zu Verantwortlichkeit des Grundeigentümers bzw. der für das Gebäude zuständigen Person.

Themen in diesem Artikel
UnternehmensführungBrandschutzFeuerlöscherRauchmelderVersicherung

Die Brandschutzordnung beachten

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Brandschutzordnung. Vielmehr ist vorgeschrieben, geeignete und ausreichende Informationen zum Thema an das Personal weiterzugeben. Ähnlich wie eine Hausordnung oder wie Allgemeine Geschäftsbedingungen sollte jeder Betrieb sich im Bereich Brandschutz absichern. Es ist für Gastronomen also verpflichtend, eine eigene Brandschutzordnung zu haben. Deren grober Inhalt wird in DIN 14096 geregelt. Teil A besagt, dass die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall auf einer Seite an mehreren Stellen im Gebäude aufgehängt sein sollten. So sind die Informationen für die in Gastronomie und Hotel befindlichen Personen jederzeit zugänglich. Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vor allem an Mitarbeiter, die sich häufig oder langfristig im Gebäude aufhalten. Sie alle sollten schriftliche Informationen zu Flucht- und Rettungswegen sowie zum Verhalten im Fall von Brand oder Rauchentwicklungen erhalten. Für Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte aus dem Team ist Teil C relevant, denn dort wird der Ablauf einer Evakuierung detailliert dargestellt.

Versicherung gegen Brand und andere Katastrophen

In ihrem Betrieb sollten Gastronomen und Hoteliers die folgenden Versicherungen haben, um für den schlimmsten Fall abgesichert zu sein:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inventarversicherung
  • Gewerberechtsschutzversicherung
  • ergänzender Versicherungsschutz, zum Beispiel Ertragsausfallversicherung

Die Inventarversicherung, die auch als Inhaltsversicherung bekannt ist, zahlt den Schaden, der durch Feuer, Sturm oder Wasser entstehen kann. Ein Versicherungsmakler berät dazu und hilft auch, das Risiko für einen Brand entsprechend einzustufen. Da gastronomische Betriebe für Feuer recht anfällig sind und im schlimmsten Fall ihre Einkommensquelle komplett verlieren, ist es sinnvoll, sich für alle genannten Versicherungen, insbesondere aber für die Inventarversicherung, zu entscheiden.

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Tipps zur Risikominimierung

Neben der Auswahl von schwer entflammbaren Materialien kann das Brandrisiko mit anderen Maßnahmen zusätzlich minimiert werden. Wer zum Beispiel darauf achtet, LED-Kerzen statt Wachskerzen zu verwenden, hat bereits einen möglichen Brandherd eliminiert. Küchen, die mit Gas funktionieren, sollten ein Gas verwenden, das einen Eigengeruch hat. So bleibt ein eventuelles Leck nicht unbemerkt. Wichtig ist auch, durch Feuerschutztüren ein schlimmstenfalls ausbrechendes Feuer sofort stoppen und einschließen zu können.

Zusätzlich sollte stets ein Rauchmelder in der Nähe von feuergefährdeten Orten wie der Küche angebracht sein. In Hotels ist es zudem Pflicht, in jedem Zimmer einen Feuermelder anzubringen. Diese können direkt mit der Alarmanlage verknüpft sein, um automatisch das Sprinklersystem auszulösen und die Feuerwehr zu rufen. Sie verhindern Brände besonders effizient.

Informieren Sie sich außerdem über die jeweiligen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Checkliste für die Feuerlöscher

Brandschutz besteht aus einer Kombination verschiedener Maßnahmen. Dazu gehören Feuermelder, Brandschutzbeauftragte, sichere Fluchtwege und entsprechende Feuerlöschgeräte. Da letztere von jedem, der einen Brand entdeckt, genutzt werden können, sind sie besonders hilfreich in der Brandbekämpfung. Aber auch die Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden. Zudem gibt es verschiedene Vorgaben, um zu garantieren, dass sie bestmöglich positioniert sind.

Diese Checkliste für Gastronomen und Hoteliers zeigt, worauf bei Feuerlöschern zu achten ist:

  • Wasser- oder Schaumfeuerlöscher der Brandklassen A und AB bereitstellen
  • Brandklasse F für die Küche (geeignet für Speisefette und heißes Öl)
  • richtige Anzahl der Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche und der Brandgefährdung ermitteln
  • Überprüfung der Funktion
  • äußere Überprüfung nach Eigenschaften und eventuellen Mängeln
  • verständliche und klar sichtbare Anleitung
  • Kennzeichnung der jüngsten Wartung
  • vom Experten über sinnvolle Standorte beraten lassen
  • dabei auf Kindersicherung achten
  • Mitarbeiterschulung zur Nutzung der Feuerlöscher

Hier erfahren Sie mehr zur richtigen Versicherung für Ihren Betrieb.

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