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elektronische Kassensysteme

Susanne Freitag, fotodesignfreitag
Kassensysteme

Seit dem 1- Juli gilt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Bielefelder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Stückmann.

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