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Änderungen und Neuerungen 2025 im Gastgewerbe

Mit dem Jahreswechsel 2025 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die für das Gastgewerbe von Bedeutung sind. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen – von Hotel-Melderecht über Mindestlohn bis zur Sachbezugsgrenze.
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Neues Hotel-Melderecht

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt gemäß §§ 29-30 Bundesmeldegesetz (BMG) die Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Staatsangehörige. Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind weiterhin meldepflichtig. Der Hotelverband Deutschland (IHA) bietet hierzu weiterführende Informationen.

Kassenmeldepflicht für elektronische Kassensysteme

Betreiber elektronischer Kassensysteme oder Registrierkassen müssen ab 2025 bestimmte Informationen an das Finanzamt übermitteln, darunter:

  • Art und Anzahl der Kassen,
  • zertifizierte Sicherheitseinrichtung,
  • Seriennummer der Geräte.
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Die Meldung erfolgt über Mein ELSTER. Die Frist zur Anmeldung endet am 1. Juli 2025. Das Bundesfinanzministerium stellt hierzu weitere Details bereit.

E-Rechnungen: Empfangspflicht im B2B-Bereich

Seit Januar 2025 sind Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für den Versand besteht weiterhin eine Übergangsfrist. Es wird empfohlen, geeignete Softwarelösungen zu implementieren und eine dedizierte E-Mail-Adresse einzurichten. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums verfügbar.

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Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Gleichzeitig stieg die Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto im Monat. Dies ermöglicht es Minijobbern, weiterhin bis zu zehn Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Für Midijobs, bei denen das monatliche Einkommen zwischen 556,01 Euro und 1.300 Euro liegt, gilt eine besondere Beitragsregelung in der Sozialversicherung, bei der die Beiträge zur Rentenversicherung nach einem abgestuften Modell berechnet werden. Die Anpassung der Minijob-Grenze bedeutet, dass Arbeitnehmer im Minijob auch weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben, solange sie das monatliche Verdienstlimit nicht überschreiten. Weitere Details bietet die Bundesregierung.

Neue Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wurden zum 1. Januar 2025 angepasst. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. In der Rentenversicherung steigt die Grenze auf 8.050 Euro monatlich. Diese Anpassungen berücksichtigen die gestiegenen Löhne und Gehälter. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundesregierung verfügbar.

Themen in diesem Artikel
ManagementE-Rechnungenelektronische KassensystemeMindestlohnSachbezugswerte

Erhöhung des CO₂-Preises

Der nationale CO₂-Preis wurde zum 1. Januar 2025 auf 55 Euro pro Tonne angehoben. Dies führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel und soll Anreize für klimafreundliche Alternativen schaffen. Weitere Details finden sich auf der Webseite der Bundesregierung.

Künstlersozialabgabe: Neue Bagatellgrenze

Der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe bleibt 2025 stabil bei 5,0 Prozent. Die Bagatellgrenze wurde auf 700 Euro angehoben; ab 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 1.000 Euro vorgesehen. Unternehmen, die regelmäßig freiberufliche Kreativschaffende beauftragen, sollten diese Änderungen beachten. Weitere Informationen bietet die Bundesregierung.

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