Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen
Die deutsche Bundesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm im Ausmaß von 50 Milliarden Euro geschnürt. Zu dieser finanziellen Unterstützung haben auch Kleinbetriebe in der Gastronomie Zugang. Das Ziel dieses Soforthilfeprogramms besteht darin, die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen zu sichern und Liquiditätsprobleme auszugleichen. Doch was ist unter Corona-Soforthilfe zu verstehen und wie ist diese steuerlich einzuordnen?
