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Steuernummer im Impressum – ja oder nein?

Jede Webseite muss neben der Datenschutzerklärung auch ein Impressum aufweisen. Dies dient der Veröffentlichung des für die Inhalte des Internetauftritt Verantwortlichen und soll einen Mindeststandard an Transparenz für Nutzer der Angebote einer Webseite leisten. Die immer wiederkehrende Frage, ob die Steuernummer ebenfalls genannt werden muss, kann eindeutig mit „nein“ beantwortet werden. Doch aufgepasst: die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ist Pflicht!
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Wer bestimmt, was das Impressum beinhalten muss?

Die im Impressum zu hinterlegenden Informationen ergeben sich aus dem §5 des Telemediengesetzes (TMG). Dabei kommt es darauf an, um welche Rechtsform und welche Geschäftstätigkeit es sich beim Betreiber der Webseite handelt. Grundsätzlich gilt es, neben Name und Anschrift auch einen schnellen Weg der elektronischen Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Je nach Geschäftsfeld sind auch Angaben zu Aufsichtsbehörden oder Kammern zu veröffentlichen.

Muss die Steuernummer angegeben werden?

Die Steuernummer muss lediglich auf ausgestellten Rechnungen innerhalb Deutschlands angegeben werden, im Impressum hingegen ist weder die Steuernummer noch die Steueridentifikationsnummer Pflicht. Wer jedoch vom Finanzamt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt bekommen hat, muss diese im Impressum der Webseite angeben.

Wer kann eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?

Im Gegensatz zur Steuernummer gibt es die Umsatzsteueridentifikationsnummer nur für Unternehmen. Die Beantragung des eindeutigen Firmenkennzeichens ist nur für Unternehmer gemäß §2 UstG und unter bestimmten Voraussetzungen für juristische Personen möglich. Wer vom Finanzamt die USt-IdNr. zugeteilt bekommen hat, muss sie sofort nach Erhalt auch im Impressum aufführen. Sie dient der vereinfachten Identifizierung der Beteiligten bei der Geschäftsabwicklung im Binnenmarkt.

Muss jeder Unternehmer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn das Unternehmen Dienstleistungen oder Waren an Betriebe innerhalb der EU verkaufen will, oder aber aus anderen EU-Ländern Angebote bezieht. Wer also nur innerhalb Deutschlands tätig ist und B-to-C Verkäufe tätigt, muss keine USt-IdNr. beantragen.

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Der Aufbau einer deutschen USt.-IdNr. ist immer identisch, sie beginnt mit dem Kürzel DE, gefolgt von einer neustelligen Zahlenreihe.

Kann eine fehlende USt-IdNr. abgemahnt werden?

Ja, wenn einem Unternehmen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt wurde und diese nicht im Impressum aufgeführt wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dabei ist es egal, ob die USt-IdNr. komplett fehlt, oder ob versehentlich eine falsche Nummer, zum Beispiel die Steuernummer angegeben wurde.

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Achtung: Die USt-IdNr. muss auch in den anderen Impressen des Unternehmens, z.B. auf Facebook, angegeben werden!

Abmahnungen wegen falscher oder fehlender Angaben in Impressum und Datenschutzerklärung vermeiden

Wenn die Abmahnung bezüglich eines mangelhaften Impressums ins Haus flattert, ist der Ärger groß – zumal die Kosten leicht hätten vermieden werden können. Wer diese unnötigen Zahlungen vermeiden will, ist mit unseren Datenschutz-Generatoren auf der sicheren Seite. Sie beantragen einen Zugang und können mit Hilfe einfacher Abfragen datenschutzkonform Ihr Impressum sowie die Datenschutz- und die Widerrufserklärung aufbauen.

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