Suche

Arbeitgeber aufgepasst: So gibt es von der Krankenkasse Geld zurück

Als Rechtsanwalt erlebt Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht, immer wieder, dass bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften nicht bekannt sind oder diesen Vorschriften nicht die notwendige Beachtung geschenkt wird. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verschenken hier – oft aus Unkenntnis – relativ viel Geld und nutzen nicht alle Möglichkeiten, die das Arbeitsrecht bietet. Ein Beispiel: das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), das die Erstattung der Entgeltfortzahlungskosten von Arbeitgebern bei Krankheit ihrer Arbeitnehmer durch die Krankenkassen regelt.
Andrea Piacquadio, UnsplashAndrea Piacquadio, Unsplash
Anzeige

Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) klingt kompliziert, ist es aber nicht. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, welches relativ häufig im Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, aber von vielen Unternehmen nicht genutzt wird. Das Gesetz eröffnet den Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegen die Krankenkassen bei einer Erkrankung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin (sog. U1-Verfahren).

Voraussetzungen

Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung des Gehaltes des erkrankten Mitarbeiters während der Erkrankung. Ein Arbeitgeber beschäftigt dann nicht mehr als 30 Arbeitnehmer, wenn er im vergangenen Kalenderjahr für einen Zeitraum von mindestens acht Monaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hat. Die Erstattung schuldet die zuständige Krankenkasse. Dies ist diejenige, bei welcher der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin versichert ist. Die zuständige Krankenkasse für geringfügig Beschäftigte ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Der Arbeitgeber muss für die Erstattung einen Antrag stellen. Die Antragstellung erfolgt durch Datenübermittlung an die zuständige Krankenkasse. Diese Möglichkeit ist relativ einfach und sollte genutzt werden. Hier wird häufig viel Geld verschenkt.

Fälligkeit

Der Erstattungsanspruch wird fällig, sobald der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt gezahlt hat. Die Höhe des Erstattungsanspruchs beträgt 80 % des fortgezahlten Arbeitsentgelts.

Partner aus dem HORECA Scout
SimplyDelivery GmbH (SIDES)

Verjährung

Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2023 kann beispielsweise noch die Erstattung der Entgeltfortzahlungskosten für die Jahre 2019 bis 2023 beantragt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Max van der Leeden

Lesen Sie auch
Personalplanung
Minutengenau statt Pi mal Daumen: Wie digitale Zeiterfassung Gastronomiebetrieben richtig viel Geld spart

Weitere Artikel zum Thema

gastromatic
Arbeitszeiten genau zu erfassen klingt nach Bürokratie, ist aber ein echter Erfolgsfaktor in der Gastronomie. Wer auf moderne Systeme setzt, spart nicht nur Geld, sondern bekommt auch deutlich mehr Überblick über seinen Betrieb.[...]
gastromatic
Andrea Piacquadio, Pexels
Der Ausbildungsstart bringt in vielen Küchen und Betrieben nicht nur frischen Wind, sondern oft auch ein unerwartetes Hindernis: fehlende Gesundheitszeugnisse. Wer rechtzeitig plant und auf digitale Belehrungen setzt, kann Ausfälle vermeiden und neue Mitarbeitende ohne[...]
Andrea Piacquadio, Pexels
Tim Douglas, Pexels
Die Gastronomie steht vor großen Herausforderungen: Fachkräftemangel, hoher administrativer Aufwand und steigende Erwartungen von Mitarbeitenden. Während viele Betriebe versuchen, mit Insellösungen einzelne Probleme zu adressieren – etwa bei der Lohnabrechnung – zeigt sich zunehmend, dass[...]
Tim Douglas, Pexels
Ordio
Die Lohnabrechnung in der Gastronomie gilt als besonders komplex: Unregelmäßige Arbeitszeiten, wechselnde Beschäftigungsverhältnisse und zahlreiche Zuschläge machen die Prozesse aufwendig. Viele Betriebe arbeiten mit manuellen Lösungen und verteilten Daten, was Fehler und Mehraufwand begünstigt. Kann[...]
Ordio
Quinyx
Dienstpläne erstellen und gleichzeitig alle gesetzlichen Vorgaben einhalten? Mit neuen digitalen Compliance-Funktionen von Quinyx wird das jetzt deutlich einfacher. Arbeitszeiten, Pausenregelungen oder Qualifikationsanforderungen lassen sich flexibel hinterlegen und in Echtzeit überprüfen. So entstehen rechtssichere, faire[...]
Quinyx
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.