Suche

BGN-Ratgeber zu Ausschank von karbonisiertem Wasser

Ob in der Gastronomie oder im Büro: Immer mehr Betriebe stellen ihren Beschäftigten und Gästen Wasser aus leitungsgebundenen Anlagen zur Verfügung. Bei der Aufstellung und beim Betrieb von Wasseranlagen zum Ausschank von karbonisiertem Wasser kann es zu Gefährdungen für die Beschäftigten durch CO2 kommen, daher müssen wichtige Anforderungen beachtet werden.
StockSnap, PixabayStockSnap, Pixabay
Anzeige

Die „Fachbereich AKTUELL“ Ausgabe der BGN soll Arbeitgeber und/oder Betreiber von Wasseranlagen über ihre Pflichten informieren und dabei unterstützen, die Anlagen sicher und hygienegerecht aufzustellen und zu betreiben.

Auszug aus dem „Fachbereich AKTUELL“, das komplette PDF können Sie hier kostenlos herunterladen.

[…]

Rechtliche Grundlagen

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, beim Betreiben der Anlagen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu zählt die sichere Aufstellung, der
sichere Betrieb und auch die Beachtung bestimmter Hygienevorschriften.

Partner aus dem HORECA Scout
BRITA SE

Insbesondere wegen der Erstickungsgefahr durch eventuell unkontrolliert aus der Anlage
austretendes Kohlenstoffdioxid (CO2) muss für geeignete technische und organisatorische
Schutzmaßnahmen gesorgt werden.

Mögliche Gefährdungen müssen mit der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und
entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Lesen Sie auch
Ambiente
Wäschekrone mit edler Tischwäsche für festliche Anlässe

Gefährdung durch Kohlenstoffdioxid (CO2)

Kohlenstoffdioxid (CO2) ist ein ungiftiges, geschmack- und geruchloses Gas, das jedoch bei höherer
Konzentration toxische Wirkung aufweist.

  • 2 bis 3 Vol.-% CO2 in der Atemluft bewirkt eine Reizung des Atemzentrums mit Aktivierung der Atmung und Erhöhung der Pulsfrequenz.
  • Bis 7 Vol.-% CO2 bewirkt eine Verstärkung der vorgenannten Beschwerden und zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Aufkommen von Schwindelgefühl, Brechreiz und Ohrensausen.
  • 8 bis 10 Vol.-% CO2 bewirkt eine Verstärkung der vorgenannten Beschwerden bis zu Krämpfen und
    Bewusstlosigkeit mit Todesfolge.
  • Über 10 Vol.-% CO2 tritt der Tod ein.
Themen in diesem Artikel
Technik & AmbienteBGN
[…]

Weitere Artikel zum Thema

Keine Bildrechte?
Die Wäschekrone GmbH bietet Hoteliers und Gastronomen hochwertige Tischwäsche-Kollektionen für stilvolle Inszenierungen in der festlichen Jahreszeit. Zeitlose Eleganz und langlebige Lösungen aus exklusiven Materialien wie Zwirnköper und Vollzwirn-Damast sorgen für unvergessliche Momente an festlich gedeckten[...]
Keine Bildrechte?
Rolling Pin
Mit der Auszeichnung „Spüler des Jahres“ rückt Winterhalter eine Berufsgruppe ins Rampenlicht, die im Alltag der Gastronomie häufig unsichtbar bleibt – und doch unverzichtbar ist. Vier Wochen lang konnten Betriebe ihre Kandidatinnen und Kandidaten nominieren,[...]
Rolling Pin
La Marzocco
BWT water+more sorgt für optimale Eisqualität: Mit der BWT bestico Filterkerze gelingen kristallklare Eiswürfel – unabhängig von der Rohwasserqualität. Gleichzeitig schützt sie den Eisbereiter zuverlässig vor Kalk und Ablagerungen. Kompakt, effizient und einfach in der[...]
La Marzocco
BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Brandschutz, Hygiene, Ergonomie und vieles mehr – die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jetzt ein Aus- und Fortbildungsprogramm 2026 veröffentlicht. Diese Schulungen gibt’s für BGN-Mitgliedsbetriebe bis 50 Mitarbeiter online oder als ganz- und halbtägige,[...]
BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock
Die DGUV hat ihre Vorschrift 2 schon im letzten Jahr überarbeitet. Für das Gastgewerbe sind darin neue Regeln bei Betreuung, Dokumentation und Zuständigkeiten relevant. Noch offen ist, wie die BGN diese Änderungen konkret umsetzt.[...]
Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten.; Adobe Stock
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.