Suche

Neue Regeln zu Sachbezugswerten ab 2025

Zum Jahreswechsel treten neue Regelungen zu den Sachbezugswerten in Kraft, die insbesondere in der Hotellerie und Gastronomie von Bedeutung sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Werte für unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte Mahlzeiten und Unterkünfte angepasst. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Leistungen.
Julian Jagtenberg, PexelsJulian Jagtenberg, Pexels
Anzeige

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für arbeitstäglich gewährte Mahlzeiten folgende Werte:

  • Frühstück: 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro),
  • Mittag- oder Abendessen: jeweils 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro),
  • Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen): 11,10 Euro (2024: 10,43 Euro).

Diese Beträge werden als geldwerter Vorteil behandelt und erhöhen das zu versteuernde Einkommen der Mitarbeitenden.

Sachbezugswerte für Unterkunft

Die Bewertung von Unterkünften wurde ebenfalls angepasst. Der allgemeine Monatswert für eine freie Unterkunft beträgt im Jahr 2025 282,00 Euro (2024: 278,00 Euro). Bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder bei mehreren Belegten gelten abgestufte Werte. So reduziert sich der Betrag bei mehr als drei Beschäftigten um bis zu 60 Prozent.

Partner aus dem HORECA Scout
Access Workspace GmbH

Bedeutung für die Branche

Die neuen Werte spiegeln die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und führen zu einer Anpassung der Lohnnebenkosten. Betriebe, die Verpflegung und Unterkunft als Teil der Vergütung anbieten, müssen diese Änderungen in der Lohnbuchhaltung berücksichtigen. Eine frühzeitige Integration der neuen Werte in interne Abrechnungssysteme minimiert Fehler und sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Potenziale für Betriebe

Mit einem strategischen Umgang mit den Sachbezugswerten lassen sich steuerliche Vorteile nutzen. Die Anpassung von Verpflegungs- und Unterkunftskonzepten kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu stärken und gleichzeitig die steuerlichen Belastungen effizient zu gestalten.

Lesen Sie auch
Management
Änderungen und Neuerungen 2025 im Gastgewerbe

Die vollständigen Regelungen und Details sind im offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums einsehbar.

Weitere Artikel zum Thema

BoliviaInteligente, Unsplash
Mit dem Jahreswechsel 2025 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die für das Gastgewerbe von Bedeutung sind. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Änderungen – von Hotel-Melderecht über Mindestlohn bis zur Sachbezugsgrenze.[...]
BoliviaInteligente, Unsplash
Juhn Partner GmbH
Leben in Deutschland bleibt teuer. Mit dem Jahreswechsel fallen einige Steuervergünstigungen weg. Geplante Ermäßigungen stehen noch in der Schwebe. Was erwartet das Gastgewerbe 2024?[...]
Juhn Partner GmbH
Sodexo
Ab 2021 gelten neue amtliche Sachbezugswerte für die Mitarbeiterverpflegung: Diese sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern Essenszuschüsse in Form von Essenmarken oder Restaurantschecks gewährt.[...]
Sodexo
Pauschbeträge bei unentgeltlichen Wertabgaben – SachentnahmenYakobchukOlena, iStockphoto
Häufig stellt sich gerade bei inhabergeführten Betrieben die Frage nach dem Eigenverbrauch, also den Entnahmen von Speisen und Getränken aus dem Unternehmen für private Zwecke. Aber welche Werte gelten nun genau ab 2020?[...]
Pauschbeträge bei unentgeltlichen Wertabgaben – SachentnahmenYakobchukOlena, iStockphoto
Steuerliche und rechtliche Änderungen 2020mohamed_hassan, Pixabay
Auch ab 2020 gibt es rund um das Steuerrecht wieder einige Änderungen und Vorhaben, die für Unternehmer in Gastronomie und Hotellerie relevant sind. Was sind das für Änderungen und was für Anpassungen sind notwendig, um[...]
Steuerliche und rechtliche Änderungen 2020mohamed_hassan, Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.