Immobilien in der Hotellerie und Gastronomie unterliegen bei Erbschaft und Schenkung der steuerlichen Bewertung nach dem Bewertungsgesetz. Die Finanzverwaltung zieht dazu in vielen Fällen das vereinfachte Ertragswert- oder Sachwertverfahren heran – häufig ohne die betriebsindividuelle Realität der Branche wirklich abzubilden. Bei eigengenutzten Hotelimmobilien, Mischobjekten mit Gastwirtschaft und Wohneinheit oder historischen Gebäuden führt dies nicht selten zu erheblich überhöhten Verkehrswerten. Grundlage ist dabei regelmäßig ein standardisiertes Bewertungsmodell mit pauschalierten Annahmen zu Mieteinnahmen, Nutzungsdauer oder Liegenschaftszinssätzen.
Für die Erben oder Beschenkten bedeutet dies: Die Steuerlast bemisst sich nicht nach dem real erzielbaren Marktwert oder nach dem betriebswirtschaftlichen Ertragspotenzial der Immobilie, sondern nach einem rechnerischen Modell, das häufig an der tatsächlichen Marktlage vorbeigeht. Gerade in einer Branche, in der Lage, Gebäudezustand, Betriebsform und Saisonabhängigkeit über Erfolg und Misserfolg entscheiden, ist diese pauschale Vorgehensweise riskant und kann die Unternehmensnachfolge massiv belasten.
Ein Bewertungsgutachten schafft Fakten statt Interpretationen
Ein professionelles steuerliches Bewertungsgutachten ist der entscheidende Hebel, um diesen Mechanismus zu durchbrechen. Es ersetzt die behördliche Schätzung durch eine fundierte, nachvollziehbare und sachgerecht begründete Bewertung, die die spezifischen Merkmale der Immobilie und des Betriebs berücksichtigt. Damit wird das Gutachten zum anerkannten Gegenstand der Diskussion mit dem Finanzamt und nicht selten zur Grundlage für eine deutlich reduzierte Steuerfestsetzung.
Im Zentrum steht dabei die individuelle Betrachtung der Ertragskraft, der Standortbesonderheiten, des Gebäudezustands und der tatsächlichen Nutzung. So kann etwa bei einem traditionsreichen, aber sanierungsbedürftigen Landhotel mit eingeschränktem Entwicklungspotenzial ein realistischer Marktwert erheblich unter dem pauschalierten Ertragswert liegen. Oder es gelingt, den Anteil des selbstgenutzten Gebäudeteils korrekt aus dem Betriebsvermögen herauszurechnen und so eine günstigere Bewertung zu erzielen. Entscheidend ist nicht, ob das Gutachten zu einem niedrigeren Wert führt – sondern ob es überhaupt einen sachgerechten, realitätsnahen Wert feststellt, der die individuellen Umstände angemessen reflektiert.
Bewertungsgutachten als Teil der strategischen Nachfolgeplanung
Für viele Unternehmer in der Hotellerie und Gastronomie ist das steuerliche Bewertungsgutachten ein zentrales Element der Nachfolgegestaltung. Denn gerade im mittelständischen Umfeld geht es oft darum, den Fortbestand des Familienbetriebs zu sichern, Liquidität zu schonen und ungewollte Betriebsverkäufe zu vermeiden. Wer die steuerliche Bewertung frühzeitig vorbereitet und dokumentiert, schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Vertrauen bei den Behörden – und Spielräume für steueroptimierte Übertragungsmodelle.
Die Erstellung eines solchen Gutachtens sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf erfolgen. Je nach Komplexität der Immobilie und Umfang der zu bewertenden Nutzungseinheiten kann die Bearbeitungsdauer mehrere Wochen betragen. Im Vorfeld sind umfassende Unterlagen bereitzustellen, darunter Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen, Mietverträge, Betriebszahlen, Energieausweise und Nachweise zu Investitionen oder Sanierungen. Die Bewertung selbst erfolgt nach den vom Bewertungsgesetz vorgegebenen Verfahren, wird jedoch im Lichte der spezifischen Umstände des Einzelfalls interpretiert und dokumentiert. Erfahrene Gutachter erstellen dazu ein belastbares Wertermittlungsgutachten, das den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht und im Streitfall auch vor Gericht Bestand hat.
In der Unternehmensnachfolge entscheidet nicht nur das Herz, sondern auch der Wert – und dieser sollte nicht dem Zufall oder pauschalen Schätzungen überlassen werden. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie, wo Immobilien häufig den Großteil des Betriebsvermögens ausmachen, bietet ein professionelles steuerliches Bewertungsgutachten den entscheidenden Vorteil: Es schafft Klarheit, reduziert Risiken und eröffnet Spielräume für eine strategisch kluge Übergabe. Wer rechtzeitig handelt, legt den Grundstein für eine geregelte Nachfolge.








