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Investitionssofortprogramm: Bundesregierung senkt Körperschaftsteuer

Mit der geplanten Senkung der Körperschaftsteuer sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Deutschland soll als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähiger werden. Ab 2028 profitieren Unternehmen von einer schrittweisen steuerlichen Entlastung – und sollten sich frühzeitig strategisch darauf vorbereiten.
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Ein Kernpunkt ist die ab 2028 schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften – etwa GmbHs – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Ziel der Reform ist: mehr Liquidität, höhere Planungssicherheit und ein gestärkter Wirtschaftsstandort Deutschland.

Der Zeitplan im Überblick:

  • bis 2027: 15 Prozent
  • 2028: 14 Prozent
  • 2029: 13 Prozent
  • 2030: 12 Prozent
  • 2031: 11 Prozent
  • ab 2032: 10 Prozent

Damit einhergehend reduziert sich ab 2028 auch der Solidaritätszuschlag, sodass die tatsächliche steuerliche Entlastung für Unternehmen bereits im ersten Schritt insgesamt 5,275 Prozent beträgt. Parallel dazu wird auch der Thesaurierungssteuersatz abgesenkt, um eine weitgehende Belastungsneutralität zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu gewährleisten. Personengesellschaften, die zur Körperschaftsbesteuerung optieren, profitieren direkt von der Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028.

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„Die Reform bringt nicht nur eine unmittelbare steuerliche Entlastung, sondern erfordert auch Anpassungen in der Unternehmenspraxis“, erklärt Marcel Oberberg, Steuerberater bei HLB Treumerkur. Insbesondere die Bewertung latenter Steuern in den Jahresabschlüssen werde komplexer: Da künftige Ertragsteuern mit den zum Zeitpunkt ihrer Auflösung gültigen Steuersätzen bewertet werden müssen, ist eine Prognose über die maßgeblichen Sätze notwendig. Das betrifft insbesondere aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sowie die Abbildung der neu eingeführten degressiven Abschreibung.

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Anpassungen erforderlich, etwa im Kapitalertragsteuerverfahren oder beim Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige. Diese sollen in einem späteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

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„Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei den Unternehmenssteuersätzen bislang im oberen Bereich“, so Oberberg. „Die geplante Absenkung ist daher ein wichtiger Schritt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Standort Deutschland zu stärken.“

Unternehmen sollten frühzeitig mit Steuerberatern und Abschlussprüfern klären, welche Auswirkungen die Reform auf ihre Steuerplanung, IT-Systeme und Jahresabschlüsse hat.

Themen in diesem Artikel
Recht & FinanzenSteuern

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