Suche

Umsatzsteuer bei Milch, Milchmischgetränken sowie Leitungswasser

Beim DEHOGA Bundesverband mehren sich in den letzten Tagen die Anfragen, welchem Steuersatz Milch und insbesondere Milchmischgetränke unterliegen, wenn diese vor Ort im Restaurant verzehrt werden.
Charlotte May, PexelsCharlotte May, Pexels
Anzeige

Grundsätzlich unterliegen nahezu alle Getränke, die im Lebensmitteleinzelhandel gekauft und in der Gastronomie serviert werden, dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser, wenn diese im Lebensmitteleinzelhandel gekauft oder im To-Go-Geschäft verkauft werden. Dann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Zur Erinnerung: Milchmischgetränke müssen mengenmäßig zu mindestens 75 Prozent aus Milch oder Milcherzeugnissen bestehen. Wenn statt Milch sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs verwendet werden, wie Soja oder Hafer, also Sojamilch oder Hafermilch, dann unterliegen diese Milchmischgetränke immer, auch im To-Go-Bereich, dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das gilt auch, wenn bei Milchmischgetränken Alkohol zugesetzt wird, und sei es nur als Geschmacksverstärker. Auch dann gelten immer 19 Prozent Umsatzsteuer.

Werden aber Milch, Milchmischgetränke oder Leitungswasser im Restaurant zum Verzehr vor Ort serviert, unterliegen auch diese Getränke dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Das galt auch während der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie, da Getränke ausdrücklich von der Steuersatzsenkung ausgenommen waren.

Fazit: Alle Getränke, die vor Ort im Restaurant verzehrt werden, unterliegen immer dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent. Nur im To-Go-Geschäft unterliegen Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Partner aus dem HORECA Scout
Quinyx Germany GmbH

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Weitere Artikel zum Thema

DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hat einer Beschwerde der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH gegen die Darstellung von Sterneeinstufungen auf der Plattform Booking.com stattgegeben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von Booking.com verwendeten[...]
DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
Qred
Die rasante Expansion der schwedischen Bank Qred und ihr Bekenntnis zu einem transparenten, schnellen und fairen Kreditmodell schreiben die Regeln für das Small Business Banking in Deutschland neu. Qred feiert nicht nur sein einjähriges Jubiläum[...]
Qred
Artem Podrez, Pexels
Mit der geplanten Senkung der Körperschaftsteuer sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Deutschland soll als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähiger werden. Ab 2028 profitieren Unternehmen von einer schrittweisen steuerlichen Entlastung – und sollten sich frühzeitig strategisch darauf[...]
Artem Podrez, Pexels
freestocks.org | Pixabay
Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.[...]
freestocks.org | Pixabay
JURA.CC
Ein aktuelles Urteil aus München sorgt für Aufsehen in der Gastgewerbe-Branche: Ein Arbeitgeber musste einem gekündigten Kellner rund 100.000 Euro Schadensersatz zahlen – und sogar eine schriftliche Entschuldigung leisten. Was war passiert, und welche Lehren[...]
JURA.CC
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.