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Höhere Löhne bei weniger Gesamtkosten: Eine unerwartete Lösung für das Gastgewerbe

Hat nichts mit den üblichen Mitarbeiter-Benefits zu tun und ist vom Finanzamt 100% anerkannt: Wie Hoteliers und Gastronomen ihren Fachkräften, Minijobbern und Mindestlohnempfängern mit Hilfe einer bewährten Lohnberechnung höhere Löhne auszahlen und gleichzeitig ihre Gesamtlohnkosten senken, erklärt die Gastgewerbe-Beraterin Annik Rauh.
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Die Nettolohnoptimierung durch Zuschläge wird oft missverstanden und unterschätzt. Doch in Wahrheit ist sie ein Hidden Champion im Gastgewerbe, um monatliche Lohnkosten zu senken, in Bewerbungsgesprächen zu überzeugen und Mitarbeiter zu halten.

Die wichtigsten Kriterien für die Nettolohnoptimierung speziell im Gastgewerbe

Fragt man einen Anbieter für „Mitarbeiter-Benefits“ nach Nettolohnoptimierung, so wird meist ein ganzes Portfolio an Möglichkeiten aufgezählt. Allerdings sind nicht alle dieser „Benefits“ für das Gastgewerbe geeignet. Speziell Hoteliers und Gastronomen sollten bei der Wahl der Nettolohnoptimierung auf diese Kriterien achten:

  1. Wie hoch ist die Nettolohnsteigerung für den Mitarbeiter?
  2. Wie hoch ist die Gesamtersparnis für den Betrieb?
  3. Sind die Maßnahmen das, was sich Mitarbeiter im Gastgewerbe am meisten wünschen?
  4. Ist sichergestellt, dass diese Maßnahmen in einer Finanzprüfung anerkannt werden?
  5. Ist eine monatlich gleichbleibende und damit für Mitarbeiter verlässliche Auszahlungshöhe gewährleistet?
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Welche Art der Nettolohnoptimierung eignet sich besonders für Hoteliers und Gastronomen?

Die gute Nachricht: Aufgrund der im Gastgewerbe üblichen Arbeitszeiten (abends, an Sonn- und Feiertagen) ist ein kompliziertes Portfolio an Benefits gar nicht nötig. Stattdessen reicht es, sich auf eine einzige Nettolohnoptimierung zu konzentrieren: der optimierte Einsatz von gesetzlich möglichen Zuschlägen für Sonntag- / Feiertag- und Nachtarbeit – kombiniert mit einer besonderen Lohnberechnungsweise.
Die meisten Mitarbeiter im Gastgewerbe wünschen sich nämlich vor allem 2 Dinge:

  • eine möglichst hohe Auszahlung
  • eine möglichst gleichmäßige Auszahlung
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So funktioniert eine mitarbeitermotivierende Nettolohnoptimierung mit SFN-Zuschlägen
Viele Gastronomen und Hoteliers wissen gar nicht, dass es mehrere vom Finanzamt anerkannte Varianten der Lohnberechnung mit SFN-Zuschlägen gibt und dass die traditionelle Berechnungsweise zur Demotivation von Mitarbeitern führen kann.

Die übliche Lohnberechnungs-Art „Brutto + Zuschläge“ führt zwar insgesamt zu hohen Nettolohnsteigerungen, jedoch auch zu monatlich schwankenden Löhnen, was bei Mitarbeitern tendenziell eher unbeliebt und somit demotivierend ist.

Themen in diesem Artikel
Recht & Finanzen

Wie kann eine Nettolohnoptimierung gelingen, so dass alle oben genannten Kriterien erfüllt sind?

Um finanzprüfungssicher gleichmäßig höhere Nettolöhne bei möglichst geringen Gesamtlohnkosten auszahlen zu können, können gastgewerbliche Betriebe die Lohnoptimierungssoftware neolohn ihrer bestehenden Lohnbuchhaltung vorschalten.

Diese Lohnoptimierungssoftware berechnet Zuschläge so, dass eine möglichst hohe Ersparnis für den Betrieb und gleichzeitig möglichst hohe Auszahlungen für die Mitarbeiter erzielt werden – ohne dass die Nettolöhne schwanken.

Der erste Schritt zur neuen kostensenkenden Berechnungsweise ist eine Probeabrechnung: In einem 15-minütigen Mehrwert-Check werden alle Fragen von den Lohnspezialisten beantwortet und eine Probeabrechnung auf Basis eines vom Betrieb zur Verfügung gestellten Lohnscheines erstellt. So sehen Betriebe schwarz auf weiß, wie hoch in ihrem Fall die Ersparnis ist. Die Mehrwert-Checks sind kostenlos und richten sich explizit an Gastronomen und Hoteliers.

Das Wichtigste dabei ist, dass die Berechnungsgrundlage von neolohn vom Bundesfinanzhof in letzter Instanz bestätigt ist und damit im Falle einer Finanzprüfung 100% anerkannt wird.

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Dem Bewerber das Wunschnettogehalt bieten und den Vertrag gleich vorlegen: So hilft neolohn bei der Mitarbeitergewinnung

Da neolohn verschiedene Lohnmodelle auf Knopfdruck durchkalkulieren kann, ergeben sich in Bewerbungs- und Mitarbeitergesprächen ganz neue Möglichkeiten:
Neueinstellungen erhalten das gewünschte Nettogehalt ohne die betrieblichen Kosten zu sprengen.
Lohnerhöhungen für Bestandsmitarbeiter fallen für den Betrieb günstiger aus. Bisherige Schwankungen können geglättet werden.

Mitarbeiter können individuell mitbestimmen, wie ihr Lohn zusammengesetzt wird.
Gehälter können in Nettobeträgen verhandelt werden, was für viele Mitarbeiter lebensnaher ist.
Passende Arbeitsverträge können noch im Bewerbungsgespräch ausgedruckt und zur Unterschrift vorgelegt werden.

Besonders der letzte Punkt ist entscheidend: Viele Betriebe benötigen schlicht zu lange, um einen Vertrag vorzulegen, was große Unsicherheit bei den Bewerbern erzeugt. Durch die zu lange Wartezeit springen Kandidaten ab und die Mitarbeitersuche geht von vorne los.

Indem ein Betrieb noch im Gespräch einen unterschriftsreifen Vertrag vorlegt, zeigt er dem Bewerber, dass er ein zuverlässiger Arbeitgeber ist. Viele gastgewerbliche Mitarbeiter haben an diesem Punkt schlechte Erfahrungen gemacht und werden darum die prompte Vertragserstellung besonders zu schätzen wissen.

Das sind die Vorteile von Nettolohnoptimierung durch SFN-Zuschläge

Steuerfreie Zuschläge als Instrument: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind steuer- und sozialversicherungsfrei, was die Lohnnebenkosten senkt.

Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung: Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Varianten wählen, um entweder Kosten zu senken, die Auszahlung zu maximieren oder eine Kombination aus beidem zu erreichen.

Sicherheit und Anerkennung: Durch Bestätigungen des Bundesfinanzhofs wird diese Form der Nettolohnoptimierung bei Finanzprüfungen sicher anerkannt.

Fazit

Letzten Endes wünschen sich die meisten Angestellten nicht irgendwelche „Benefits“, sondern schlicht mehr Geld auf dem Konto – ohne monatliche Schwankungen. Darum sollten Hoteliers und Gastronomen durch einen branchenkundigen Lohnexperten wie neolohn unverbindlich prüfen lassen, wie eine Berechnung in ihrem Fall aussehen würde. Dabei sind 3-stellige Einsparungsbeträge pro Mitarbeiter & pro Monat (!) keine Seltenheit.

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