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Digital Markets Act (DMA): Europäische Kommission benennt Booking.com als Gatekeeper

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2024 Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act (DMA) benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.
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HOTREC unterstützt die offizielle Benennung nachdrücklich. Europäische Hoteliers sind mit viel zu vielen unfairen Geschäftspraktiken und Beeinträchtigungen von Booking.com konfrontiert, die ihre Leistungsfähigkeit enorm beeinträchtigen.

So versucht Booking Holdings gegenwärtig weiterhin zu unterbinden, dass Hoteliers über ihre eigenen Vertriebskanäle bessere Preise als über seine Plattform anbieten, und teilt die über Booking.com mit den Inseraten der Hotels erhobenen Daten nur unzureichend mit seinen Hotelpartnern. Dies sind nur zwei der vielen Probleme, die Dank der heutigen Benennung von Booking.com als Gatekeeper im Sinne des DMA endlich einer Lösung zugeführt werden sollten.

HOTREC-Präsident Alexandros Vassilikos betont: „Nach einem jahrzehntelangen Ringen der europäischen Hotels mit Booking.com kann der DMA nun zu einem echten Gamechanger werden. HOTREC bekräftigt in diesem Kontext noch einmal sein Engagement für konstruktive und transparente Diskussionen mit der Europäischen Kommission und Booking.com.“

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Distribution von HOTREC, ergänzt: „Es ist nun wichtig, sicherzustellen, dass der Gatekeeper nicht etwa versucht, seine neuen Verpflichtungen zu umgehen und dass er alle betroffenen Interessengruppen zu seinen Compliance-Lösungen ausreichend konsultiert.”

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Hintergrund

Laut der europäischen Vertriebsstudie 2022 von HOTREC ist Booking.com mit einem Marktanteil von über 70% das bei weitem dominierende Online-Reisebüro. Eine aktualisierte Fassung der Studie zur Entwicklung der Online-Vertriebskanäle wird voraussichtlich im Juni 2024 veröffentlicht.

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