- Übersicht Ratgeber Künstliche Intelligenz
- Basiswissen
- Teil I: Wie Künstliche Intelligenz die Unternehmenskultur verändert
- Teil II: Kommunikation und Führung im Wandel
- Teil III: Warum ethische Kompetenz im KI-gestützten Management der Hotellerie und Gastronomie unerlässlich ist
- Digitale Helfer, sichere Daten: KI-Systeme effektiv vor Missbrauch schützen
- Von SEO zu GEO: Wie KI das Hotelmarketing verändert
- Vorschriften und Gesetze
- Best Practices – für mehr Realität
- Mit KI gegen den Fachkräftemangel: LINA als digitale Partnerin der Gastronomie
- Direktbuchungen statt Provisionsabhängigkeit: Blueprint für Hotels im Zeitalter von KI und des rasanten digitalen Wandels
- Rund um die Uhr im Einsatz: Wie Chatbots den Gästeservice revolutionieren können
- Kollege KI: Recruiting per WhatsApp & Co. – den Bewerbungsprozess verschlanken
- Collab Hospitality Pioneers
1. Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist eine EU-Verordnung zur Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI). Er zielt darauf ab, KI sicher, transparent und fair zu gestalten – auch in der Gastronomie. Der Act gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU nutzen oder bereitstellen.
2. Wann gilt der EU AI Act?
- Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 erlassen und trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 12. Juli 2024, Inkrafttreten Anfang August 2024
- Pflichten gelten stufenweise:
- Verbote (Kapitel I und II): Gelten seit dem 2. Februar 2025
- Bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (gemäß Artikel 6 Absatz 1) und entsprechende Pflichten: Gelten ab dem 2. August 2027
- Hochrisiko-KI-Systeme, die von Behörden genutzt werden: Übergangsfrist bis 2. August 2030
3. Welche Arten von KI reguliert der AI Act?
Der Act unterscheidet vier Risikostufen:
| Risikoklasse | Beispiele in der Gastronomie | Folgen |
| Verbotene KI | Emotionserkennung von Gästen zur Bewertung | Verbot |
| Hochrisiko-KI | Bewerber-Screening mit KI, biometrischer Zugang | Dokumentationspflichten |
| Geringes Risiko | KI-Bestellsysteme, Chatbots, Nachfrageprognose | Transparenzpflicht |
| Minimales Risiko | Rechtschreib-KI, automatisierte Menüvorschläge | Keine Pflichten |
Gastronomische Betriebe nutzen meist Systeme mit geringem oder minimalem Risiko, z. B.:
- KI-gestützte Personaleinsatzplanung
- Self-Service-Terminals mit Chatbot-Funktion
- Preis-/Nachfrageprognosen für Waren und Speisen
- KI-basierte Marketingautomation
4. Müssen Mitarbeitende geschult werden?
Nur bei Hochrisiko-KI-Systemen:
Betriebe müssen Schulungen sicherstellen, wenn sie Hochrisiko-KI nutzen, z. B.:
- Automatisierte Bewerberauswahl
- Biometrischer Zugang für Küchen- oder Lieferpersonal
- Risikoanalysen im Bereich Lebensmittelsicherheit durch KI
Keine allgemeine Schulungspflicht für Gastronomiepersonal!
Für Tools wie Chatbots, automatisierte Menüempfehlungen oder Nachfrageprognosen besteht keine Pflicht zur Schulung – aber freiwillige Schulung kann helfen, Risiken besser zu verstehen.
5. Welche Sanktionen drohen?
Der Artikel 99 legt die Sanktionen fest.
Verstöße gegen den AI Act können zu Bußgeldern bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes führen – aber nur bei tiefgreifenden Verstößen (Artikel 5), z. B.:
- Einsatz verbotener KI (z. B. KI zur Emotionserkennung von Gästen)
- Missachtung von Pflichten bei Hochrisiko-KI
Ein normaler Gastronomiebetrieb ohne Hochrisiko-KI ist nicht automatisch sanktionsgefährdet.
6. Was sollten Gastronomiebetriebe konkret tun?
| Maßnahme | Empfohlen für | Warum |
| KI-Systeme inventarisieren | alle | Überblick über Risiken |
| Transparenzhinweise einsetzen | z. B. bei Chatbots | gesetzlich gefordert |
| Keine sensiblen Daten durch KI verarbeiten lassen | alle | DSGVO-konform bleiben |
| Schulung von HR-/IT-Personal prüfen | bei KI-Bewerbertools | Pflicht bei Hochrisiko |
| Freiwillige Schulungen anbieten | bei breiter KI-Nutzung | Kompetenz stärken, Vertrauen fördern |
| Juristischen Rat einholen | bei komplexen Systemen | Risiko korrekt einstufen |
7. Fazit für die Gastronomie & Systemgastronomie
- Der EU AI Act betrifft Gastronomiebetriebe, aber nur in spezifischen Fällen.
- Der Einsatz einfacher KI-Systeme wie Chatbots, Self-Order-Terminals oder Prognosetools ist erlaubt.
- Pflichten wie Schulung oder Dokumentation gelten nur, wenn Hochrisiko-KI zum Einsatz kommt (z. B. im Personalwesen).
- Frühzeitige Beschäftigung mit KI, Transparenz und Datenschutz schafft Vertrauen bei Gästen und Mitarbeitenden – und kann Wettbewerbsvorteile bringen.









