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Reclame Code Commissie: Booking.com täuscht Verbraucher mit irreführenden Sterneangaben

Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hat einer Beschwerde der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH gegen die Darstellung von Sterneeinstufungen auf der Plattform Booking.com stattgegeben. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von Booking.com verwendeten Sterneangaben irreführend und daher gemäß Artikel 7 des niederländischen Werbekodex (NRC) unlauter sind.
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Die RCC beanstandete, dass Booking.com auf seiner Buchungsplattform Sterne neben Hotelnamen anzeigt, ohne klar zu erläutern, nach welchen Kriterien diese vergeben werden. Dadurch entstehe beim durchschnittlich aufgeklärten Verbraucher der falsche Eindruck, es handele sich um offizielle Hotelsterne, wie sie von anerkannten Systemen – etwa der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung – vergeben werden.

Tatsächlich basieren die von Booking.com verwendeten Sterne jedoch auf Angaben der Hotels, die nicht überprüft werden. Die Kommission stellte fest, dass diese Praxis geeignet ist, Buchungsentscheidungen zu beeinflussen, und damit einen Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung darstellt.

„Die Entscheidung der Reclame Code Commissie ist ein wichtiges Signal für Transparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb in der europäischen Hotellerie“, erklärt Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH. „Es darf nicht sein, dass Plattformen mit Sternen zweifelhafter Herkunft operieren, die nichts mit der offiziellen Klassifizierung zu tun haben. Echte Sterne stehen für Verlässlichkeit und garantieren den Reisenden, dass die Qualitätsstandards nicht nur versprochen, sondern auch eingehalten werden.“

Mit ihrem Urteil stellt die RCC klar: Nur Sterne, die auf den objektiven und einheitlichen Kriterien der offiziellen Hotelklassifizierungssysteme beruhen, dürfen verwendet werden, wenn sie den Anschein einer offiziellen Bewertung erwecken.

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Die Reclame Code Commissie hat Booking.com aufgefordert, künftig nicht mehr in dieser Form zu werben und jede weitere Verwendung irreführender Sterneklassifizierungen zu unterlassen.

„Wir haben hier ein hervorragendes Beispiel internationaler Zusammenarbeit im Rahmen der Hotelstars Union erlebt. Unser Dank gilt den niederländischen Kollegen von Hotelsterren für die wertvolle Unterstützung im Verfahren. Jetzt steht fest: Die Regeln für lauteren Wettbewerb müssen auch von grenzüberschreitend operierenden Portalbetreibern eingehalten werden“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der Hotelstars Union AISBL. „Diese Entscheidung stärkt die offiziellen Klassifikationssysteme in Europa und schützt die Verbraucher vor irreführender Werbung beim Hotelvergleich.“

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