Suche

Neues Gesetz tritt in Kraft: Registrierkassen müssen Finanzamt gemeldet werden

Ab 1. Januar 2025 müssen alle Registrierkassen digital gemeldet werden. Unternehmen haben bis 31. Juli 2025 Zeit, ältere Geräte zu registrieren – verspätete Meldungen könnten teuer werden.
Christiann Koepke, UnsplashChristiann Koepke, Unsplash
Anzeige

Mit Einführung der sog. zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen von Registrierkassen zum 1. Januar 2020 war vorgesehen, dass die Registrierkassen den zuständigen Finanzämtern auf „amtlichen Vordruck“, also in Papierform, gemeldet werden müssen. Im Nachgang hat das Bundesministerium der Finanzen von der Papiermeldung abgesehen und einen Aufschub gewährt, bis eine Meldung der Registrierkassen auf elektronischem Weg möglich ist.

In einem Schreiben teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und alle Registrierkassen ab dem 1. Januar 2025 gemeldet werden müssen.

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.

Für Registrierkassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist eine Meldung bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommener Registrierkassen.

Partner aus dem HORECA Scout
Bauscher

Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und im Betrieb nicht mehr vorgehalten werden, sind nur mitzuteilen, wenn die Meldung der Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn die Kassen lediglich gemietet oder geleast werden.

Lesen Sie auch
Kassensysteme
Kassennachschau – wie gerate ich ins Visier der Finanzbehörden?

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Weitere Artikel zum Thema

ACCONSIS
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde den Finanzbehörden ab 2018 das Recht eingeräumt, unangekündigte Prüfungen in bargeldintensiven Betrieben durchzuführen. Die Prüfung soll gegen Manipulationen an Kassendaten vorgehen und die ordnungsgemäße[...]
ACCONSIS
Lightspeed
Moderne Gastronomiebetriebe können mit digitalen Checklisten gesetzliche Auflagen in Bereichen wie Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Arbeitsschutz effizient bewältigen. Der Lightspeed Task Manager bietet eine integrierte Lösung mit automatischen Erinnerungen, Feedback-Funktionen und mobiler App, die Fehler minimiert[...]
Lightspeed
cottonbro studio, Pexels
orderbird, Anbieter cloudbasierter Kassensysteme, hat ein neues Gutscheinsystem für Gastronomen vorgestellt, das vollständig in orderbird PRO integriert ist. Es eliminiert manuelle Prozesse und ermöglicht den einfachen und sicheren Verkauf, die Einlösung und Verwaltung von Wertgutscheinen[...]
cottonbro studio, Pexels
Gewinnblick Württemberg GmbH
Kassenmeldepflicht, TSE-Tausch, E-Rechnung bei B2B-Geschäften: 2025 kamen auf die Gastronomiebranche einige rechtliche Herausforderungen zu. Ausruhen können sich Betreiber jedoch nicht: Denn die Anforderungen der E-Rechnungspflicht steigen in den kommenden Jahren sukzessive weiter. Fabian Geister, Geschäftsführer[...]
Gewinnblick Württemberg GmbH
orderbird; Drew Beamer, Unsplash
orderbird macht bargeldloses Bezahlen jetzt noch einfacher: Mit der neuen Tap to Pay auf dem iPhone können Gastronomen alle Arten von kontaktlosen Zahlungen akzeptieren – ganz ohne zusätzliche Hardware oder Kartenlesegeräte.[...]
orderbird; Drew Beamer, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.