Schadensersatzklage gegen Booking.com nach EuGH-Urteil
Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Verluste zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.
Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Die überwältigende Resonanz der europäischen Hotels auf unseren Aufruf zur Teilnahme an der Sammelklage beweist, dass die Hotellerie geeint ist. Sie fordert, dass der marktbeherrschende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt!“
Von Island bis Italien: Hotels verbünden sich gegen Booking.com
Die Initiative wurde von Hotels aus ganz Europa positiv aufgenommen. Die meisten Teilnehmer kamen aus Italien, Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich. Im Verhältnis zur Größe des Hotelsektors in den einzelnen Ländern fand die Sammelklage in Island, den Niederlanden, Liechtenstein, Luxemburg und Irland besonders großen Anklang. HOTREC wird keine weiteren Details zur Beteiligung nach Ländern oder Regionen veröffentlichen.
Marie Audren, Generaldirektorin von HOTREC, erläuterte: „In den kommenden Wochen werden die Daten der Hotels konsolidiert und validiert und die Klageschrift vorbereitet. Ziel ist es, die Sammelklage noch vor Ende dieses Jahres beim Bezirksgericht Amsterdam einzureichen.“
Auch Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zeigte sich beeindruckt: „Zusammen mit den rund 2.000 Hotels aus Deutschland, deren bereits seit dem Jahr 2020 anhängige parallele Verfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam und dem Landgericht Berlin als Blaupause für die europäische Sammelklage dienen, sind es nun über 4.000 Hotels aus Deutschland, die Booking.com gerichtlich die Grenzen der Marktmacht aufzeigen.“
Statement Booking.com
Wir arbeiten mit mehreren zehntausenden Partnern in ganz Europa zusammen und legen dabei großen Wert auf unsere gute Zusammenarbeit. Wir widersprechen den Behauptungen von HOTREC, auch in Bezug auf ihre irreführenden Verweise auf einen vergangenen EuGH-Fall vom September 2024, der die aktuellen Behauptungen des Hotelverbands nicht stützt. Zudem liegt uns bisher keine formelle rechtliche Mitteilung über eine Klage vor. Wir können auch bestätigen, dass Preisparitätsklauseln in Deutschland seit 2016 nicht mehr verwendet werden und dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 das endgültige Urteil zur Aufhebung der Preisparitätsklauseln für unsere deutschen Unterkunftspartner war. Darüber hinaus haben wir Preisparitätsklauseln im Rahmen unserer DMA-Verpflichtungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im Juli 2024 abgeschafft. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, eine positive Beziehung zu unseren Partnern zu pflegen, die auf gegenseitiger Partnerschaft und Transparenz basiert. Weiterführende Informationen finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Zum Hintergrund
Im Jahr 2024 stellte der Europäische Gerichtshof im Verfahren C-264/23 klar, dass die von Booking.com verwendeten sogenannten Paritätsklauseln gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Vertragsklauseln untersagten Hotels, auf alternativen Vertriebskanälen günstigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten. Das führte nicht nur zu hohen Provisionsforderungen, sondern schränkte auch die Möglichkeit von Direktbuchungen ein und behinderte den fairen Wettbewerb im Onlinevertrieb.
Die Sammelklage wird von der Stiftung Hotel Claims Alliance organisiert und vor niederländischen Gerichten gebündelt verhandelt, um eine einheitliche Rechtsdurchsetzung für alle betroffenen Märkte sicherzustellen. Unterstützung erhält die Initiative von Hotelverbänden aus einer Vielzahl europäischer Staaten, darunter Deutschland, Italien, Griechenland, Österreich, die Niederlande, Irland, die Schweiz sowie zahlreiche weitere Länder von Belgien bis Zypern.








